Terminvereinbarung zur Kleideranprobe unter Tel. 0699 / 10 67 93 89


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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kommissionsverkauf!!

  1. Die Kommittentin überlässt Michaela Steinzer, für den im Vertrag festgelegten Zeitraum, ihr Brautkleid in Kommission, zum Zweck des Verkaufs an Dritte.
  2. Michaela Steinzer behält das Kleid während dieser Zeit in den Verkaufsräumen und bietet es Dritten zum Kauf an, wobei sie in der Preisgestaltung und Verkaufstätigkeit frei ist.
  3. Allfällige Interessenten wird die Kommittentin an die Kommissionärin weiterleiten.
  4. Die Kommittentin wird bei Verkauf des Brautkleides / Accessoires verständigt und die vereinbarte Kommissionssumme wird an sie ausbezahlt.
  5. Accessoires die als Kleidzubehör angegeben sind, sind in der vereinbarten Summe inkludiert. Für alle weiteren Accessoires gilt der separat pro Artikel angeführte Kommissionspreis.
  6. Wird das Kleid nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes verkauft, erfolgt eine Kontaktaufnahme durch Michaela Steinzer mit der Kommittentin, wobei über die weitere Vorgangsweise entschieden wird. Wird eine Retoursendung per Post oder Andere vereinbart, gehen die Sendekosten zu Lasten der Kommittentin.
  7. Bei vorzeitiger Auflösung des Kommissionsvertrages durch den/die KommitentIN wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 6,00 eingehoben.
  8. Bei Übernahme auf dem Postweg oder dergleichen, behalten wir uns vor, bei Nichtentsprechen der Ware eine sofortige Retoursendung auf ihre Gefahr und Kosten zu veranlassen.
  9. Kann die Kommissionärin die Kommittentin nach Ablauf der Kommissionsdauer wegen Änderung der Adresse oder Telefonnummer nicht mehr erreichen, gilt eine Frist von 2 Monaten. Falls sich die Kommittentin nach dieser Frist nicht mehr meldet, geht die Ware als Eigentum an die Kommissionärin über. Dasselbe gilt für die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Kommissionssumme.
  10. Die Kommissionsware ist gegen Feuer- und Wasserschaden versichert.
  11. Die Kommissionärin verpflichtet sich sorgsam mit der ihr zur Verfügung gestellten Kommissionsware umzugehen. Schaden und Verschmutzungen die trotz sachgemäßer Lagerung und durch die Anprobe entstehen, sind von einer Haftung ausgeschlossen.