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FAQ!
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Wie funktioniert das mit
dem Kommisionsverkauf?
Ganz einfach. Sie bringen mir das Kleid vorbei (Postzustellungen auf eigene
Gefahr) und wir sehen es uns gemeinsam an. Dann machen wir uns einen Preis
aus, den Sie bekommen, wenn ich das Kleid für Sie verkaufe. Wir füllen einen
Kommisionsvertrag aus, in dem Sie mich ermächtigen das Kleid, welches sich
bis zum Verkauf in Ihrem Eigentum befindet, für Sie zu handeln. Anschließend
wird das Kleid für 12 Monate in mein Repertoire aufgenommen.
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Was ist, wenn das Kleid
nicht verkauft wird?
Sollte das Kleid nach Ablauf der 12 Monate nicht verkauft worden sein,
können wir die Kommisionsfrist verlängern, oder Sie erhalten das Kleid
einfach wieder zurück.
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Wie komme ich zu meinem
Geld, falls mein Kleid verkauft wird?
Sobald ich Ihr Kleid (oder Zubehör) verkauft habe, werden Sie umgehend von
mir verständigt. Sobald Sie mir Ihre Kontodaten übermittelt haben, überweise
ich den im Kommissionsvertrag festgehaltenen Betrag an Ihre Konto.
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In welcher Preisklasse
werden die Kleider angeboten?
Brautkleider finden Sie bei uns ab 200 EUR bis hin zum exklusiven Top-Kleid (ca. zur Hälfte des Neupreises).
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Was muß ich sonst
beachten?
Falls Sie ein Brautkleid kaufen möchten, rufen Sie mich einfach für einen
Termin an, und nehmen Sie sich Zeit und Lust zum Probieren zu diesem Termin
mit.
Wenn Sie bereits genauere Vorstellungen, Ihr Kleid betreffend haben, teilen
Sie mir diese vorab mit ,damit ich einen Vorauswahl treffen kann.
Falls Sie ein Kleid in Kommission geben möchten, lesen Sie hier unsere
AGBs.
Sollten Sie
weitere Fragen haben, schreiben Sie uns eine email, oder rufen Sie einfach
an! |